Beim Verkauf einer Immobilie gibt es viele Aspekte zu beachten, einer der wichtigsten ist die Maklerprovision. Wer eine Immobilie in Coswig oder Umgebung verkaufen oder kaufen möchte, sollte sich genau informieren, wie die aktuellen Regelungen zur Maklercourtage aussehen.
Ein Immobilienmakler Coswig kann sowohl für Verkäufer als auch für Käufer eine wertvolle Unterstützung bieten. Doch wer trägt die Kosten für seine Dienstleistungen? Seit der Reform der Maklerprovision im Jahr 2020 gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die verhindern sollen, dass Käufer übermäßig belastet werden. In diesem Artikel erfährst du, wie die Maklerprovision 2025 geregelt ist, welche Unterschiede es zwischen den Bundesländern gibt und wann sich ein Makler trotz der zusätzlichen Kosten lohnt.
Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision ist eine Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie fällt sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung von Immobilien an, wobei sich die Regelungen je nach Art der Immobilie unterscheiden.
Grundsätzlich wird die Provision nur fällig, wenn es tatsächlich zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags kommt. Die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern variiert je nach Bundesland und individueller Vereinbarung. In der Regel liegt sie jedoch zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.
Während die Maklerprovision bei Mietimmobilien nach dem sogenannten Bestellerprinzip geregelt ist – das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Kosten trägt – gilt beim Verkauf einer Immobilie eine andere Regelung. Seit Dezember 2020 müssen Verkäufer in den meisten Fällen mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen.
Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision 2025
Die Regelungen zur Maklerprovision für den Verkauf von Wohnimmobilien wurden durch das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten im Dezember 2020 bundesweit vereinheitlicht. Diese Vorschriften gelten auch 2025 weiterhin und sollen insbesondere Immobilienkäufer vor zu hohen Kosten schützen.
Die wichtigsten Punkte der aktuellen Gesetzgebung sind:
- Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt, darf die Maklerprovision nicht vollständig auf den Käufer übertragen werden. Der Verkäufer muss mindestens 50 Prozent der Provision übernehmen.
- Der Maklervertrag muss in Textform erfolgen, um rechtlich gültig zu sein. Mündliche Absprachen reichen nicht aus.
- Vereinbarungen, die den Käufer zur alleinigen Zahlung der Provision verpflichten, sind nur dann zulässig, wenn der Käufer den Makler selbstständig und ohne Beteiligung des Verkäufers beauftragt hat.
- Die Regelungen gelten ausschließlich für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke sind davon ausgenommen.
Diese Gesetzesänderung hat den Immobilienmarkt nachhaltig beeinflusst. Käufer werden finanziell entlastet, während Verkäufer nun nicht mehr automatisch alle Kosten auf den Käufer abwälzen können.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienverkauf?
In den meisten Fällen wird der Immobilienmakler vom Verkäufer beauftragt. Da die gesetzliche Regelung vorschreibt, dass der Verkäufer mindestens die Hälfte der Provision übernehmen muss, bedeutet dies für Käufer eine deutliche Kostenreduzierung im Vergleich zu früheren Jahren.
Es gibt jedoch verschiedene Modelle zur Provisionsverteilung, die sich nach den spezifischen Vertragsvereinbarungen richten:
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Geteilte Provision (Standardfall)
Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision zu gleichen Teilen. Dieses Modell ist mittlerweile die häufigste Variante, da es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine faire Kostenverteilung ermöglicht. -
Verkäufer übernimmt die gesamte Provision
In manchen Fällen übernimmt der Verkäufer freiwillig die volle Maklerprovision, um potenzielle Käufer nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten. Dies kann ein verkaufsförderndes Argument sein, besonders in Regionen mit hoher Konkurrenz auf dem Immobilienmarkt. -
Käufer zahlt die gesamte Provision
Falls der Käufer den Makler eigenständig beauftragt, ohne dass der Verkäufer involviert ist, kann er zur vollständigen Zahlung der Maklerprovision verpflichtet werden. Dies kommt jedoch selten vor.
Regionale Unterschiede bei der Maklerprovision
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. In den meisten Fällen beträgt sie zwischen 3 und 7,14 Prozent des Kaufpreises, je nach Bundesland. Die folgenden Werte zeigen die gängigen Provisionssätze für Käufer und Verkäufer in verschiedenen Regionen Deutschlands:
Bundesland | Gesamte Maklerprovision | Anteil Verkäufer | Anteil Käufer |
---|---|---|---|
Berlin | 6,00 % | 3,00 % | 3,00 % |
Brandenburg | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Bayern | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Baden-Württemberg | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Hessen | 5,95 % | 2,98 % | 2,98 % |
Sachsen | 5,95 % | 2,98 % | 2,98 % |
Hamburg | 6,25 % | 3,13 % | 3,13 % |
In einigen Bundesländern gibt es leicht abweichende Modelle, aber in den meisten Fällen wird die Provision gleichmäßig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Lohnt sich ein Makler trotz der Kosten?
Ein professioneller Immobilienmakler kann beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie viele Vorteile bieten. Trotz der anfallenden Kosten lohnt sich die Beauftragung eines Maklers häufig aus mehreren Gründen:
- Höherer Verkaufspreis: Makler verfügen über umfangreiche Marktkenntnisse und können oft einen besseren Verkaufspreis erzielen.
- Rechtliche Sicherheit: Ein erfahrener Makler kennt alle relevanten Gesetze und stellt sicher, dass der Verkauf rechtskonform abgewickelt wird.
- Zeitersparnis: Von der Immobilienbewertung über die Vermarktung bis hin zu Besichtigungen übernimmt der Makler alle wichtigen Aufgaben.
- Bessere Vermarktung: Durch professionelle Exposés, Fotos und Online-Marketing kann ein Makler die Immobilie attraktiver präsentieren.
Fazit
Die Regelungen zur Maklerprovision haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Während es früher üblich war, dass der Käufer die gesamte Provision zahlte, ist dies seit 2020 nicht mehr erlaubt. In den meisten Fällen wird die Provision nun zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass beide Parteien gleichermaßen an den Kosten beteiligt sind.
Obwohl die Beauftragung eines Maklers zusätzliche Kosten verursacht, bietet sie in vielen Fällen erhebliche Vorteile. Ein professioneller Makler kann nicht nur den Verkaufsprozess beschleunigen, sondern auch einen besseren Verkaufspreis erzielen und rechtliche Fehler vermeiden.
FAQ zur Maklerprovision 2025
1. Kann der Verkäufer die gesamte Maklerprovision auf den Käufer umlegen?
Nein, der Verkäufer muss mindestens 50 Prozent der Provision selbst tragen.
2. Gibt es Ausnahmen von der Teilungspflicht?
Ja, bei Gewerbeimmobilien oder wenn der Käufer den Makler eigenständig beauftragt, kann die volle Provision vom Käufer übernommen werden.
3. Wie hoch ist die Maklerprovision in Deutschland?
Sie variiert je nach Bundesland zwischen 3 und 7,14 Prozent des Kaufpreises.
4. Wann fällt keine Maklerprovision an?
Wenn der Verkauf direkt zwischen Käufer und Verkäufer erfolgt, ohne einen Makler einzuschalten, entfällt die Provision.